28.04.2026 Mit dreistem Trick sollte KHV betrogen werden
Um einen Betrugsversuch handelt es sich offenbar bei einem Schreiben, das angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern an den Kultur-Historischen Verein Borbeck e.V. als pdf-Datei per Mail versandt wurde.
Das Schreiben sah sehr echt aus. Gefordert wurden vom Verein insgesamt 375 Euro, inklusive Ordnungsgeld und Mahngebühr. Der Grund sei eine „Unterlassene Offenlegung von Umsatzzahlen für das Jahr 2023“.
Das geforderte Zahlungsziel war knapp bemessen. Binnen weniger Tage – und dann noch übers Wochenende – sollte die Summe berappt werden. Das kam dem Kassierer schon seltsam vor. Bei Überprüfung der Kontonummer stellte er fest, dass das Konto, auf das das Geld fließen sollte in Irland ist. Ein Fake also!
Die Kontaktaufnahme mit der Pressestelle im „echten“ Bundeszentralamt in Bonn brachte endgültig Licht ins Dunkel.
Eine Mitarbeiterin antwortete: „Auf unserer Webseite informieren wir regelmäßig über uns bekannt gewordene betrügerische Nachrichten/Schreiben im Namen des BZSt.
https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html
Dort finden Sie auch Informationen darüber, wie mit entsprechenden Schreiben umzugehen ist.
Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass es sich um diesen Betrugsversuch handeln könnte: https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/_textbausteine_betrug_slider/ordnungsgeldverfahren.html
Andere warnen – Betrugsversuche entlarven
An anderer Stelle gibt das Amt Tipps, die helfen sollen, Betrügereien nicht auf den Leim zu gehen.
„Seien Sie misstrauisch, wenn Sie ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen, z. B. per E-Mail, Brief oder SMS, erhalten. Das Bundeszentralamt für Steuern verschickt diese in der Regel per Post.
Woran Sie Betrugsversuche erkennen können:
- Sie werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, z. B. um Zahlungen zu leisten oder Formulare auszufüllen.
- Sie werden aufgefordert, Zahlungen an ausländische Kontoverbindungen zu leisten. Zahlungen an das BZSt erfolgen ausschließlich auf ein inländisches Konto der Bundeskasse.
- Die Nachricht ist sprachlich fehlerhaft verfasst oder Fachbegriffe werden falsch verwendet.
- Es fehlen Kontaktdaten einer zuständigen Person oder eines zuständigen Bereichs beim Bundeszentralamt für Steuern. Echte Schreiben enthalten in der Regel Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Bearbeiterin/des Bearbeiters.
Weitere Hinweise bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Reagieren Sie im Zweifel nicht und löschen oder entsorgen Sie die Nachricht.“
Sollten Sie aufgrund einer betrügerischen Nachricht persönliche Daten preisgegeben oder Zahlungen geleistet haben, sollten Sie umgehend Ihre Bank und die Polizei informieren.“
